Liebe Mitglieder, ich möchte mich hiermit wegen zwei wichtigen Ereignissen an euch wenden: Erstens:Die Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins hat eine Beitragserhöhung beschlossen. Dadurch steigt der Beitrag in der Tennisabteilung pro Monat um 50 Cent für Jugendliche (auf 8 Euro) und um
Wir richten die Stadtmeisterschaften 2022 aus
Liebe Tennisfreunde dieses Jahr richtet der SV 08/29 Friedrichsfeld die Stadtmeisterschaften aus und möchte alle Vereinsmitglieder der Voerder-Tennisvereine und Ortsansässige zu den Stadtmeisterschaften einladen. Meldeschluss Jugend und ErwachseneMontag, den 20.06.2022 um 18:00 Uhr AuslosungFreitag, 25.06 2022, ab 19:00 Uhr beim
Eröffnung der Tennis-Sommersaison 2022 mit einem Schleifchenturnier
Liebe Mitglieder der Tennisabteilung, am Ostermontag, den 18.04.2022 werden die Außenplätze geöffnet!!! Wie immer wollen wir mit einem Schleifchenturnier in die Sommersaison starten. Dieses beginnt um 11:00 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für die, die es noch nicht kennen:
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Tennis am 29.04.2022 um 19:30 Uhr
Zur Abteilungsversammlung 2022 laden wir hiermit alle Mitglieder der Tennisabteilung für Freitag den 29.04.2022 um 19:30 Uhr in den Saal der Sportterrasse, Heidestraße 40, 46562 Voerde ein. Tagesordnung: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Verlesen des Protokolls der Abteilungsversammlung 2021 Wahl
Tennishalle 2G+
Liebe Tennisspielende, ab morgen (13.01.2022) können zumindest wieder alle, die geboostert sind, ohne aktuellen Test in unserer Tennishalle spielen kommen. Für alle, die noch nicht geboostert, aber geimpft oder genesen sind, gilt weiterhin, dass ein tagesaktueller Test (unter 24 h
Orientierungshilfe des LSB zur CoronaSchVO
Gültig ab 13.01.2022
„2Gplus“ bei der Sportausübung in Innenräumen
Bei der Sportausübung in Innenräumen– also auch in Tennishallen –müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen (n. §4 (3) CorSchVO).Zudem gilt für die Dauer der Schulferien weiterhin